Die Finanz- und Kassenordnung des
„Heimatverein Wildbach e. V.“

 


1. Alle finanziellen Aktivitäten werden vom Kassenwart verantwortungsvoll wahrgenommen.

2. Die Kassenstelle hat ihren Sitz am Wohnort des Kassenwarts.

3. Der Kassenwart haftet für die Richtigkeit des Kassenbestandes gegenüber dem Vorstand.

4. Der Kassenwart führt ein Kassenbuch zum Kassenbestand, welches jedes Mitglied zur Mitgliederversammlung einsehen kann.

5.Der Heimatverein hat ein Vereinskonto bei der KSK Aue-Schwarzenberg in der Filiale Bad Schlema. Kontoauszüge sind ordentlich und in zeitlicher Reihenfolge abzulegen, und deren Nachweis von Ein- und Ausgaben sind im Kassenbuch zu dokumentieren.

6. Der Kassenwart führt eine Handkasse, deren Bestand einen Wert von 500,00 € nicht überschreiten darf. Alle Ein- und Ausgaben sind mit Belegen oder anderen Nachweisen zum Sachbezug festzuhalten und im Kassenbuch zu dokumentieren.

7. Für das Vereinskonto sind laut Satzung der 1. Vorsitzende, der Kassenwart und der 2. Vorsitzende unterschriftsberechtigt.

8. Vorstand und Revisor haben zu jedem Zeitpunkt das Recht, Einblick in die Kassenführung und Kassenbücher zu nehmen. Der Kassenwart muss dem Revisor keine Rechenschaft über Ausgaben machen.
Der Revisor prüft die Richtigkeit des Kassenbestandes. Anfragen zum Zweck der ausgegebenen Mittel sind an den Vorstand zu richten.

9. Der Kassenwart unterbreitet dem Vorstand jährlich eine Finanzübersicht, in dem die Einnahmen und Ausgaben gegenübergestellt werden und eine verantwortungsvolle Arbeit mit dem finanziellen Mitteln nachgewiesen wird.

10. Der Kassenwart veranlasst eigenverantwortlich die Zahlung von Fahrkosten und Spesen.

11. Vom Vorstand bestätigte Fahrten mit eigenem PKW werden mit 0,25 €/km vergütet.

12. Spesen werden nur bei einer Teilnahme an Veranstaltungen im Auftrag des Heimatvereins gezahlt, für Abendveranstaltungen 3,00 €, für Ganztagsveranstaltungen 7,00 €.

13. Für die Teilnahme an Vorstandssitzungen gibt es keine Spesen.

14. Die Vereinsmitglieder erhalten zum Geburtstag eine Glückwunschkarte.

15. Der Jahresbeitrag fließt in die Vereinskasse.

16. Jugendliche bis 18 Jahre zahlen keinen Mitgliedsbeitrag.
Jugendliche ab 18 Jahre und noch in der Ausbildung oder im Studium zahlen 6,00 € Jahresbeitrag.
Für alle anderen Mitglieder, die dies nicht betrifft, beträgt der Jahresbeitrag 12,00 €.
Dieser ist bis zum Ende des 1. Quartales des Kalenderjahres zu entrichten.

17. Eine Rechnungsübergabe an den Kassenwart muss von einem 2. Vorstandsmitglied als sachlich richtig gezeichnet werden.

Stand: 11.03.2011
Diese Kassenordnung wurde am 11.03.2011 durch den Vorstand des „Heimatverein Wildbach e. V.“ beschlossen.