"1.d) der die neue Bahnlinie bei Station 153 + 60 kreuzende Waldweg wird für die Forstinteressenten ungefähr an gleicher Stelle über die Bahn geführt. Ob das durch einen Fußgängersteg oder durch einen vergleichbaren Übergang zu erfolgen hat, bleibt späteren besonderen Verhandlungen vorbehalten...."
Am 9. Juli 1898 wurde zwischen Baurat Mehr und Revierverwalter Unbescheid vorbehaltlich der Zustimmung der sie beauftragten Parteien u.a. folgendes vereinbart:
"Zu Punkt 1.d) der Niederschrift vom 21.09.1896 wird bestimmt, daß bei Station
153 + 32 ein eiserner Gehsteg von 1,5m Breite und eine links der Bahn aus alten Eisenbahnschwellen fertig zu stellenden Treppe, die seitlich einfach Holzgeländer und oben an der Bahngrenze eine verschließbare Tür erhält; 2 Schlüssel dazu sind der Forstverwaltung auszuhändigen, herzustellen ist. Die Reinhaltung der Treppe und des Steges von Schnee und Eis übernimmt die Forstverwaltung, die bauliche Unterhaltung die Staatseisenbahnverwaltung."
Soviel zu den damaligen Vereinbarungen. Entsprechend dieser Vereinbarung wurde unser "Försterbrückel" erbaut. Erbaut wurde sie von der gleichen Firma, die das imposante Muldenviadukt errichtete, nämlich von B. Liebold und Co. Holzminden und Dresden. Über viele Jahre nutzten sie die Forstarbeiter um in den "Kessel" zu gelangen. Arbeiter der Poppenwald-Holzschleiferei durften sie zum erreichen ihres Arbeitsplatzes nutzen. Freunde der Natur, sowie Pilzsucher gingen über sie. Unter ihr fuhren Züge der verschiedensten Typen hindurch. Eisenbahnfreunde fanden mit ihr herrliche Fotomotive. Nun existiert unser "Försterbrückel" nicht mehr. Nachfolger der Parteien, die oben genannte Vereinbarungen abschlossen, haben einvernehmlich ihren Untergang herbeigeführt. In diesem reichen Deutschland wird eine Brücke, die man auch in die Nähe eines Baudenkmals rücken kann, unwiderruflich zerstört.
Ein Goethe-Zitat: |
"Was Du ererbst von Deinen Vätern,
erwirb es, um es zu besitzen." |
Jürgen Hüller im Auftrag des Heimatvereins Wildbach e.V.
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