Randnotizen zum Eisenbahnbau

 

Der zweigleisige Ausbau der Eisenbahnstrecke machte im Bereich des Poppenwaldes Sprengarbeiten erforderlich.
Die Firma Heinrich Iffland,Eisenbahnbauunternehmer, wendet sich aus diesem Grund mit Schreiben folgenden Inhalts an den Revierförster Georg Unbescheid:
   

Niederschlema, den 15. Januar 1897

An
Herrn Förster Unbescheid Wohlgeboren
Wildbach - Poppenwald

Zum Lösen der Massen zur Erweiterung des Bahnhofs Niederschlema und der Streckenverlegung Zwickau - Schwarzenberg von Station 143 bis 156 machen sich Sprengungen erforderlich.
Sie Wohlgeboren ersuche ich daher ganz ergebenst behufe Sprengungen dieser Massen die Genehmigung hierzu geneigtest erteilen zu wollen.

Euer Wohlgeboren zeichnet sich hochachtungsvoll und ergebenst

Ernst Lukas
der Firma Heinrich Iffland

Revierförster Unbescheid versah dieses Schreiben mit folgender Notiz:
(Anzumerken ist, dass Revierförster Unbescheid damals Borbach mit "h" schrieb.)
Mit dem Bemerken genehmigt, dass der Teil oberhalb des Bohrbaches in der Gemeinde Niederschlema anzumelden ist.
Der Antrag für diese Sprengarbeiten wurde von der Königlichen Amtshauptmannschaft Schwarzenberg wie folgt genehmigt:
Erlaubnis für den Bauunternehmer Herrn Heinrich Iffland in Niederschlema.

Dem Bauunternehmer Herrn Heinrich Iffland in Niederschlema wird zur Erbauung eines Lagerhauses für Sprengmittel auf Parzelle 442 des Forstreviers Poppenwald unter der Voraussetzung der Erfüllung nachfolgender Bedingungen hierdurch Genehmigung erteilt.

1. das Magazin ist tiefer und zwar in der im Plan rot korrigierten Weise in die Erde zu verlegen,
2. die Erdüberfüllung hat 1m zu betragen,
3. die Umfassungen sind von hartgebrannten Ziegeln 2 Stein stark in Zement zu mauern und innen mit Zement glatt zu putzen, am besten abzuschleifen (schwarz zu brennen) um Reibung zu vermeiden,
4. der Fußboden ist von Zementbeton herzustellen,
5. die Eisenplattenabdeckung hat eine Stärke von 40 mm zu erhalten und ist so zu verlegen, dass Feuchtigkeit schlechterdings nicht durchdringen kann,
6. der eiserne Unterzugträger ist entsprechend zu verstärken,
7. das Eindringen von Wasser durch die Türe ist durch Verlegen einer granitenen Schwelle zu verhindern,
8. das Eisenrohr ist innen mit durchflochtenen Eisenplättchen zu verwahren,
9. an der Schneise bei dem Pulverhause ist eine Warnungstafel aufzustellen, nach deren Inhalt das Rauchen in der Nähe des Pulverhauses verboten ist,
10. da außer Pulver auch Dynamit (100 Kilo) gelagert werden soll, so ist gemäß § 13 der Ausführungsverordnung zu den Bestimmungen über den Verkehr mit Sprengstoffen vom 27. Januar 1894 der Raum zum Aufbewahren des Dynamits von den übrigen Lagerräumen durch eine Wand abzutrennen, die weder Tür- noch Fensteröffnung besitzen darf,
11. die äußere Türe der Niederlage hat aus mindestens 5 mm starken Eisen- oder Stahlplatten zu bestehen und muß im geschlossenen Zustand gegen das Ausheben gesichert sein,
12. die Eingangstüren sind durch Sicherheitskombinationsschlösser, die mit mehr als 2 Zuhaltungen zu versehen sind und sich nicht mit demselben Schlüssel öffnen lassen, zu verwahren,
13. die Aufbewahrungsräume der Sprengstoffe dürfen von den damit Beauftragten nur in Filzschuhen betreten werden.

Gleichzeitig wird zu Lagerung von Sprengpulver und 100 Kilo Dynamit in dem neu zu errichtenden Hause, sowie die Verwendung dieser Sprengstoffe beim Erweiterungsbau des Bahnhofes Niederschlema, unter Beobachtung der einschlagenden gesetzlichen Bestimmungen hiermit Genehmigung erteilt.

Schwarzenberg, am 27. Februar 1897
Königliche Amtshauptmannschaft
gez. Frhr. v. Wirsing

 
Jürgen Hüller im Auftrag des Heimatvereins Wildbach e.V.